UWG § 25
Ist der wegen eines Wettbewerbsverstoßes Bekl zugleich auch Inhaber des zur Urteilsveröffentlichung bestimmten Mediums (hier: Homepage), kann der Kl sofort die Verurteilung des Bekl zur Veröffentlichung begehren, ohne davor iSd § 25 Abs 3 UWG formal dazu ermächtigt worden zu sein.