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Reisestorno erst nach Bekanntwerden der Verzögerung des Heilungsverlaufs - keine Obliegenheitsverletzung

WirtschaftsrechtJudikatur VersicherungsrechtRdW 2005/22RdW 2005, 20 Heft 1 v. 18.1.2005

AVB: Art 1 , 3 und 4

Nicht bereits der Eintritt einer schweren Erkrankung löst die Verpflichtung des Versicherungsnehmers einer Reiseannullierungskosten-Versicherung zur Stornierung der Reise aus, sondern erst seine Kenntnisnahme um die Bedeutung der Krankheit in Bezug auf ihre Auswirkungen auf den Reiseantritt.

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