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Mietzinsanhebung wegen gesellschaftsrechtlicher Änderungen - Formgebot bei Übertragung von GmbH-Anteilen

WirtschaftsrechtJudikatur Miet- & WohnrechtRdW 2005/14RdW 2005, 17 Heft 1 v. 18.1.2005

MRG: § 12a Abs 3 GmbHG: § 76 Abs 2

Die Anhebung des Hauptmietzinses gem § 12a Abs 3 MRG aufgrund der Übertragung von Gesellschaftsanteilen der Mieter-GmbH unter Lebenden setzt voraus, dass das Verfügungsgeschäft rechtswirksam zustande gekommen ist, dh insb das Formgebot des § 76 Abs 2 GmbHG (Notariatsakt) eingehalten wurde; dessen faktische Erfüllung reicht noch nicht aus.

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