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Familienheimfahrt: Übersiedlung aus Bosnien unzumutbar?

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2005/857RdW 2005, 784 Heft 12 v. 15.12.2005

Die Verlegung des Familienwohnsitzes vom Drittland nach Österreich ist wohl vielfach unzumutbar. Familienheimfahrten führen dann zu Werbungskosten.

Es kommt häufig vor, dass Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien in Österreich berufstätig sind, deren Familien aber im Heimatstaat verbleiben. Führen in dieser Situation Kosten für Familienheimfahrten zu Werbungskosten/Betriebsausgaben?

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