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Keine zweifache Verlängerung des Rahmenzeitraumes durch neutrale Zeiten

ArbeitsrechtJudikatur Allgemeines SozialversicherungsrechtRdW 2005/854RdW 2005, 777 Heft 12 v. 15.12.2005

§ 236 Abs 2 ASVG und § 236 Abs 3 ASVG

Fallen in den durch neutrale Zeiten verlängerten Rahmenzeitraum für das Vorliegen der erforderlichen Anzahl von Versicherungsmonaten zur Erfüllung der Wartefrist für eine Leistung aus der Pensionsversicherung neuerlich neutrale Zeiten, kommt es dadurch zu keiner nochmaligen Verlängerung des Rahmenzeitraums.

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