vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zwangsausgleich: Haftung des Masseverwalters für Schaden durch Quotenausfall

WirtschaftsrechtJudikatur InsolvenzrechtRdW 2005/835RdW 2005, 756 Heft 12 v. 15.12.2005

§§ 1392 ff ABGB

§ 10 KO, § 81 KO, § 109 Abs 2 KO, § 150 Abs 3 KO und § 150 Abs 4 KO, § 157 KO

Zahlt der Masseverwalter, der für den auf die Zwangsausgleichsquoten entfallenden Betrag als Treuhänder fungiert und nach Fälligkeit die Ausgleichsquoten auszahlen soll, nach Fälligkeit und Konkursaufhebung das gesamte Masseguthaben an den (vormaligen) Gemeinschuldner, haftet der Masseverwalter dem Gläubiger der vom Gemeinschuldner bestrittenen, titulierten Forderung für seinen durch den Quotenausfall entstandenen Schaden, zumal der Masseverwalter dem Gläubiger mehrfach zusicherte, ohne dessen Zustimmung das Masseguthaben nicht an den (ehemaligen) Gemeinschuldner auszubezahlen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!