Infolge der außertourlichen Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes von € 662,99 auf € 690,- für 2006 ergeben sich für die Lohnpfändung folgende unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2006:
Infolge der außertourlichen Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes von € 662,99 auf € 690,- für 2006 ergeben sich für die Lohnpfändung folgende unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2006: