Für die Zuschlagszeiträume 2006 werden die Lohnzuschläge nach dem BUAG um 0,15 Prozentpunkte erhöht; sie betragen ab 26. 12. 2005 das 1,3fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohnes. Verordnung des BMWA; BGBl II 2005/377.
Für die Zuschlagszeiträume 2006 werden die Lohnzuschläge nach dem BUAG um 0,15 Prozentpunkte erhöht; sie betragen ab 26. 12. 2005 das 1,3fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohnes. Verordnung des BMWA; BGBl II 2005/377.