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Erhöhung der Lohnzuschläge nach dem BUAG

gerade noch RECHTzeitigRdW 2005/810bRdW 2005, 729 Heft 12 v. 15.12.2005

Für die Zuschlagszeiträume 2006 werden die Lohnzuschläge nach dem BUAG um 0,15 Prozentpunkte erhöht; sie betragen ab 26. 12. 2005 das 1,3fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohnes. Verordnung des BMWA; BGBl II 2005/377.

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