§ 1455 ABGB, § 1478 ABGB
§ 24 UrhG, § 60 UrhG, § 61 UrhG, § 81 Abs 2 UrhG, § 90 UrhG
Ersessen werden können nur (private) Rechte, die Gegenstand des Besitzes sein können. Eine Werknutzungsbewilligung, bei der es sich um ein obligatorisches Recht handelt, kann daher nicht ersessen werden.