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Keine Ersitzung einer Werknutzungsbewilligung

WirtschaftsrechtJudikatur ImmaterialgüterrechtRdW 2005/759RdW 2005, 692 Heft 11 v. 15.11.2005

§ 1455 ABGB, § 1478 ABGB

§ 24 UrhG, § 60 UrhG, § 61 UrhG, § 81 Abs 2 UrhG, § 90 UrhG

Ersessen werden können nur (private) Rechte, die Gegenstand des Besitzes sein können. Eine Werknutzungsbewilligung, bei der es sich um ein obligatorisches Recht handelt, kann daher nicht ersessen werden.

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