§ 1 KSchG
Für die Beurteilung, ob ein Verbrauchergeschäft vorliegt, kommt es ausschließlich auf den Abschlusszeitpunkt an. Daher bleibt ein zwischen Unternehmern abgeschlossenes Rechtsgeschäft vom Anwendungsbereich des KSchG auch dann ausgeschlossen, wenn ein Vertragsteil in der Folge seine Unternehmenstätigkeit einstellt.