Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2006 - Das in seinen Grundzügen aus dem Jahr 1895 stammende Schiedsverfahrensrecht entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine zeitgemäße Regelung des Schiedsverfahrens, vor allem im Hinblick auf die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit. Es soll daher ein modernes Schiedsverfahrensrecht geschaffen werden, das an das UNCITRAL-Modellgesetz über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit angepasst und insbesondere auch geeignet ist, über das internationale Handelsschiedsverfahren hinaus ohne Unterschied nationale und internationale Schiedsverfahren zu regeln.