§ 1 Abs 2 Z 4 IESG
Die Kosten zur Durchsetzung des nicht nach dem IESG gesicherten Anspruchs auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses gehören nicht zu den nach § 1 Abs 2 Z 4 IESG gesicherten - zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen - Kosten.