Betriebspensionen in Form einer Pensionskassenzusage zählen seit ihrer gesetzlichen Absicherung durch das BPG und das PKG zu den sichersten betrieblichen Altersvorsorgeformen in Österreich. Gerade diese rechtliche wie auch wirtschaftliche Absicherung gilt als entscheidender Vorteil gegenüber einer direkten Leistungszusage. Die Folge ist, dass viele direkte Leistungszusagen auf Pensionskassen übertragen werden.