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Neueste Entwicklungen bei der Übertragung von Betriebspensionen

ArbeitsrechtRAA Dr. Ingomar StuparRdW 2005/713RdW 2005, 621 Heft 10 v. 17.10.2005

Betriebspensionen in Form einer Pensionskassenzusage zählen seit ihrer gesetzlichen Absicherung durch das BPG und das PKG zu den sichersten betrieblichen Altersvorsorgeformen in Österreich. Gerade diese rechtliche wie auch wirtschaftliche Absicherung gilt als entscheidender Vorteil gegenüber einer direkten Leistungszusage. Die Folge ist, dass viele direkte Leistungszusagen auf Pensionskassen übertragen werden.

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