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Verfahrensunterbrechung bei Vertretung durch Rechtsanwalt

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2004/493RdW 2004, 546 Heft 9 v. 15.9.2004

RAO: § 10 Abs 1 ZPO: § 36 Abs 1 , § 158 Abs 1

Ist eine Partei, deren Partei- und Prozessfähigkeit rechtskräftig feststeht, durch einen Rechtsanwalt vertreten, so scheidet eine Unterbrechung des Verfahrens nach § 158 ZPO im Anwaltsprozess auch dann aus, wenn der Rechtsanwalt das Vollmachtsverhältnis beendet, weil die Beendigung Gericht und Prozessgegner gegenüber bis zur Bestellung eines anderen Rechtsanwalts wirkungslos bleibt.

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