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Makler ist Sphäre des Versicherten zuzurechnen

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2004/478RdW 2004, 538 Heft 9 v. 15.9.2004

ABGB: § 864a Allgemeine Bedingungen für die Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich und selbstständig Tätige ABFT 1999
MaklerG: §§ 26 ff

Die ABFT 1999 sind (wie andere Versicherungsbedingungen) AGB iSd § 864a ABGB. Stammen die Vertragspartner aus derselben Branche, gelten diese auch ohne besonderen Hinweis des Vertragspartners, wenn der andere dessen Verwendungswillen kannte und selbstverständlich von ihrer Geltung ausgeht.

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