ABGB: § 864a AGBKr: Pkt 34 AVB
IPRG: § 38 Abs 1 , § 41 Abs 1 idF vor 1. 12. 1998, § 50 Abs 2
Ob eine gültige Rechtswahl durch eine Klausel in AGB zustande gekommen ist, wird nach der lex fori beurteilt. In einem weiteren Schritt ist zu prüfen, ob diese Wahl Eingriffsnormen weichen muss.