1. Sozialbetrugsgesetz - Ministerialentwurf
Bundesgesetz, mit dem das StGB, das ASVG, das FBG, die KO, das GmbHG und das AktG zur Bekämpfung des Sozialbetrugs mit Wirksamkeit ab 01.01.2005 geändert werden sollen (Sozialbetrugsgesetz - SozBeG).
Ausweitung des Tatbestandes und der Strafdrohung des bisherigen § 114 ASVG (nunmehr § 153c StGB „Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung“); Schaffung von zwei neuen Tatbeständen: „Sozialbetrug“ (§ 153d StGB; für Fälle betrügerischen Vorenthaltens von SV-Beiträgen mit einer Grundstrafdrohung von bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe) und „Organisierte Schwarzarbeit“ (§ 153e StGB; mit einer Strafdrohung von bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe).