ArbVG: § 105 Abs 3 Z 1 lit e und i
Die Wahrnehmung seiner Verteidigungsrechte durch den AN in einem gegen ihn im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Bankangestellter geführten Strafverfahren ist als “Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis" iSd § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG (Kündigung wegen einer offenbar nicht unberechtigten Geltendmachung von AN-Ansprüchen) anzusehen.