Am 24. 9. 2003 hat der Nationalrat das Gesellschafts- und Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2003 (GIRÄG 2003) beschlossen. Mit diesem Gesetz wird ein Eigenkapitalersatz-Gesetz (EKEG) geschaffen, das erstmals die Thematik des Eigenkapitalersatzes, die bisher durch die Rechtsprechung abgedeckt wurde, kodifiziert. Das Gesetz trat mit 1. 1. 2004 in Kraft.