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AbgÄG 2003: Neue Verjährung der Erbschafts- und SchenkungssteuerAuswirkungen auf das Abgaben- und Finanzstrafverfahren

SteuerrechtDr. Franz Althuber, LL.M.RdW 2004/395aRdW 2004, 437 Heft 7 v. 15.7.2004

Mit dem AbgÄG 2003 wurde der Beginn der Verjährung für die Erbschafts- und Schenkungssteuer geändert. Während bisher bei nicht ordnungsgemäßer Anmeldung von Erbschaften und Schenkungen die Verjährungsfrist nicht zu laufen begann, gilt dies nach der neuen Rechtslage nur mehr für Zuwendungen von Todes wegen. Schenkungssteuer verjährt daher in Zukunft auch dann, wenn keine Anmeldung erfolgt ist. Dies hat auch Auswirkungen auf die Verjährung im Finanzstrafverfahren.

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