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Urlaubsübergenuss: Kein Anspruch auf Rückerstattung zu viel ausbezahlten Urlaubsentgelts

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2004/391RdW 2004, 432 Heft 7 v. 15.7.2004

UrlG § 10 Abs 1

Urlaubsentgelt für einen über das aliquote Ausmaß hinaus verbrauchten Jahresurlaub ist grundsätzlich nicht rückzuerstatten, außer bei Beendigung des Dienstverhältnisses durch unberechtigten vorzeitigen Austritt oder verschuldete Entlassung. Eine (analoge) Ausweitung auf Fälle “einfachen" Irrtums ist ausgeschlossen.

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