LGVÜ/EuGVÜ: Art 27 , 28 , 34 Abs 2 , Art 36 Abs 1 EO: §§ 35 , 40 , 79 ff, 84 Abs 2 Z 2 , § 86
Dem Schuldner ist es nicht möglich, die nachträgliche Zahlung oder sonstige Oppositionsklagegründe, soweit sie nicht auch konventionskonforme Versagungsgründe sind, mit Rekurs gegen die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels geltend zu machen.