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Markenrecht: In-Verkehr-Bringen durch Veräußerung an Franchisepartner

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2004/367RdW 2004, 412 Heft 7 v. 15.7.2004

MSchG § 10 Abs 1 Z 1 , § 10b Abs 1

Hat der Markeninhaber die Originalware unter seiner Marke selbst in Österreich in Verkehr gebracht, indem er sie an seinen Franchisepartner veräußerte, kann er deren Weitervertrieb nicht mehr gestützt auf den Unterlassungsanspruch nach § 10 Abs 1 Z 1 MSchG unterbinden.

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