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MRG: Schiedsspruch über nicht schiedsfähige Sache; verfristetes Anhebungsrecht nach § 12a

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2004/363RdW 2004, 410 Heft 7 v. 15.7.2004

MRG: § 37 Abs 1 , § 12a Abs 2 und 3 ZPO: §§ 577 ff, 595

Die in § 37 Abs 1 MRG dem Außerstreitrichter zugewiesenen Mietrechtsangelegenheiten sind objektiv nicht schiedsfähig. Als Nicht-Schiedsspruch steht ein solcher einer Anrufung des Gerichtes zur Entscheidung im Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG nicht als entschiedene Rechtssache entgegen.

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