ABGB: § 879 Abs 3 , § 1333 Abs 3 idF ZinsRÄG
KSchG: § 6 Abs 3 , §§ 28 , 29 JN: § 54 Abs 2
Ist nach einer von einem Inkassounternehmen verwendeten Klausel nicht klar, ob Lohn- und Gehaltsansprüche nun an das Inkassounternehmen oder an dessen Klienten abgetreten werden sollen, verstößt diese Klausel gegen das Transparenzgebot nach § 6 Abs 3 KSchG und ist unwirksam.