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Online- und andere ADR-Verfahren1)1)Die Abkürzung “ADR" bedeutet alternative dispute resolution bzw alternative Streitbeilegung. bei grenzüberschreitenden Verbraucherverträgen

WirtschaftsrechtUniv.-AsS Mag.phil. Dr.iur. Andrea HaberlRdW 2004/351RdW 2004, 393 Heft 7 v. 15.7.2004

Gemeinsames Merkmal vieler grenzüberschreitender Verbraucherstreitigkeiten ist ein eklatantes Missverhältnis zwischen Streitwert und zu erwartenden Prozesskosten.

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