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Unverzüglichkeit der Entlassung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2004/326RdW 2004, 358 Heft 6 v. 16.6.2004

AngG: § 25 GewO: § 82

Auch wenn dem AG die Möglichkeit der Einholung einer Rechtsauskunft grundsätzlich zuzubilligen ist, ist der AG auch in einem solchen Fall - schon um einen schlüssigen Verzicht auf die Entlassung auszuschließen - gehalten, dem AN gegenüber den Eindruck zu vermeiden, der Sachverhalt werde nicht mehr zum Anlass für eine Entlassung genommen werden.

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