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Ausgliederung aus öffentlichem Dienst - Verschlechterung durch KV zulässig

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2004/281RdW 2004, 298 Heft 5 v. 17.5.2004

ArbVG: § 3 Abs 1 BRZGmbH-G: § 7

1. § 3 Abs 1 ArbVG steht der Gültigkeit von Sondervereinbarungen, worunter auch Einzelvereinbarungen zu verstehen sind, nicht entgegen, die für den AN günstiger sind oder die Angelegenheiten betreffen, die im Kollektivvertrag (KV) nicht geregelt sind (es sei denn, dies wird vom jeweiligen KV ausgeschlossen).

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