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Sukzessive Zuständigkeit in Sozialrechtsverfahren

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2004/275RdW 2004, 292 Heft 5 v. 17.5.2004

ASGG: §§ 67 , 71 Abs 2 IESG: § 7 Abs 2 AVG: § 59 Abs 1

1. Aus § 7 Abs 2 zweiter Satz IESG ist abzuleiten, dass die Bekl (IAG-Fonds-Service GmbH) in jenem Umfang, in welchem sie dem Antrag der Kl auf Insolvenz-Ausfallgeld (IAG) nicht entsprach, jedenfalls einen abweislichen Bescheid erlassen musste.

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