ASGG: §§ 67 , 71 Abs 2 IESG: § 7 Abs 2 AVG: § 59 Abs 1
1. Aus § 7 Abs 2 zweiter Satz IESG ist abzuleiten, dass die Bekl (IAG-Fonds-Service GmbH) in jenem Umfang, in welchem sie dem Antrag der Kl auf Insolvenz-Ausfallgeld (IAG) nicht entsprach, jedenfalls einen abweislichen Bescheid erlassen musste.