In der Praxis stehen Universitätslehrer immer wieder vor der Frage, welche sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen eine Forschungsfreistellung für sie hat, insb wenn sie während dieser Zeit eine Forschungsförderung (zB ein Habilitationsstipendium) erhalten. In diesem Artikel soll daher geprüft werden, ob der Stipendiat während seiner Forschungsfreistellung ex lege pflichtversichert ist, ob er Beiträge zu leisten hat, oder ob er sich selbst um eine Versicherung kümmern muss. Hiebei soll insb auch auf das letztes Jahr ergangene Erkenntnis des VwGH1)zur Sozialversicherungspflicht eines APART-Stipendiumbeziehers gem§ 2 Abs 1 Z 4 GSVGeingegangen werden.