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Wirtschaftliches Eigentum an einer Homepage

Steuerrechto.Univ.-Prof. Dr. Werner DoraltRdW 2004/233RdW 2004, 254 Heft 4 v. 15.4.2004

In diesen Zeiten geht es nicht nur um eine Steuerreform, vielmehr wird das Steuerrecht in seinen Grundlagen neu definiert. Nachdem das BMF die Schenkungssteuer in das Belieben des Steuerpflichtigen gestellt hat - sofern er eine Satzung hat, in die er hineinschreiben kann, was nach seinen Wünschen steuerfrei bleiben soll -, wurden nunmehr auch die Zurechnungsregeln in der Einkommensteuer geändert.

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