Mit Erkenntnis vom16.12.2003192002/15/0021hat derVwGH einen Bescheid der FLD Steiermark, welcher die Abzugsfähigkeit von Haushaltshilfekosten einer allein erziehenden Rechtsanwältin als außergewöhnliche Belastung versagte, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im fortgesetzten Verfahren sollte der strittige Sachverhalt unter Beachtung des dogmatischen Hintergrundes der außergewöhnlichen Belastung einer dem Grunde nach eindeutigen Lösung zuzuführen sein.