Die Regierungsvorlage (RV) zum StRefG 2005 sieht für Körperschaften erhebliche Änderungen und Entlastungen vor; ein „Herzstück“ dabei soll die neue Gruppenbesteuerung sein. Der Gesetzessystematik von § 9 KStG (RV) folgend wird das Konzept der Gruppenbesteuerung dargestellt.