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Arbeitskräfteüberlassung - Entlohnung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2004/219RdW 2004, 237 Heft 4 v. 15.4.2004

AÜG: § 10 Abs 1 ZPO: § 405

1. Satz 1 und 2 des § 10 Abs 1 AÜG regeln das zwischen dem Überlasser und der Arbeitskraft unabhängig von der einzelnen Überlassung und schon vor der Überlassung zu vereinbarende Grundentgelt, während Satz 3 eine ergänzende Regelung für die Zeit der Überlassung trifft (Beschäftigerentgelt).

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