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Delegierung der Regelungskompetenz der Betriebsparteien an Dritte unzulässig

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2004/216RdW 2004, 236 Heft 4 v. 15.4.2004

ArbVG: § 29 KV für die Angestellten der ö Landes-Hypothekenbanken: § 8 Abs 6

1. Die durch den Kollektivvertrag den Betriebsparteien erteilte Ermächtigung (§ 29 ArbVG), ein eigenes Besoldungsschema zu schaffen, umfasst auch die Regelung der Vorrückung (Vorrückungsrichtlinien).

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