In zahlreichen Entscheidungen des OGH wird der Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld mit dem Hinweis auf notwendige Einschränkungen zur Vermeidung von Missbrauchsfällen sowie auf das Eigenkapitalersatzrecht verneint. In seiner Entscheidung vom 11. 9. 2003 hat der EuGH1) erstmals zu diesen Fragen Stellung genommen. Im Folgenden werden diese Entscheidung sowie die jüngste Judikatur des OGH kurz dargestellt.