JN: § 28 Abs 1 Z 1 LGVÜ/EuGVÜ: Art 2 ff, 13 Abs 3 , Art 14
Im Verhältnis zur Schweiz ist das LGVÜ anzuwenden. Beförderungsverträge sind von der Anwendung des LGVÜ ausgeschlossen, selbst wenn sie keiner sonstigen Konvention unterworfen sind. Darunter fällt auch die Beförderung mit einem Sessellift durch Kauf einer Liftkarte.