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Wen trifft die Pflicht zur Sicherung des Ladeguts?

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2004/190RdW 2004, 217 Heft 4 v. 15.4.2004

ABGB: §§ 881 , § 1168 Abs 2 , §§ 1295 ff CMR: Art 17 HGB: §§ 425 ff, § 429

Mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung umfasst die Verpflichtung zur Verladung des Ladeguts auch die Verpflichtung zu dessen Sicherung. Denn die Sicherung der Ladung ist Bestandteil des Verladevorgangs.

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