ABGB: §§ 881 , § 1168 Abs 2 , §§ 1295 ff CMR: Art 17 HGB: §§ 425 ff, § 429
Mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung umfasst die Verpflichtung zur Verladung des Ladeguts auch die Verpflichtung zu dessen Sicherung. Denn die Sicherung der Ladung ist Bestandteil des Verladevorgangs.