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Schenkung an Privatstiftung, Geschenkgeber bleibt Treuhänder

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2004/158RdW 2004, 192 Heft 3 v. 15.3.2004

ErbStG § 1

Die Schenkung von Gesellschaftsanteilen an eine Privatstiftung unterliegt auch dann der Schenkungssteuer, wenn der Geschenkgeber (Stifter) Treuhänder der geschenkten Gesellschaftsanteile bleibt. Dies gilt auch dann, wenn die Treuhandlösung berufsrechtlich verboten wäre.

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