Im Urteil Weber´s Wine World1) hegte der EuGH keine grundsätzlichen Bedenken gegen die auch mit Rückwirkung für in der Vergangenheit entstandene Steuerschuldverhältnisse in den Landesabgabenordnungen bzw -verfahrensgesetzen angeordneten Rückzahlungs-(Bereicherungs-)Verbote und übertrug dem VwGH die Prüfung, ob diese Regelungen im Allgemeinen aufgrund einiger vom EuGH aufgestellter Voraussetzungen nach innerstaatlichem Recht zulässig sind. Im Besonderen trug er dem VwGH auf, die Regelungen betreffend die Anlassfallwirkung im Hinblick auf das Äquivalenzprinzip zu prüfen. Weiters wies er darauf hin, dass im Beschwerdefall das Verfahren zur Feststellung der ungerechtfertigten Bereicherung gemeinschaftsrechtswidrig war, und gab Hinweise, wie derartige künftige Verfahren gemeinschaftsrechtskonform durchzuführen sind. Der VwGH hob nun den angefochtenen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts auf2).