Der VwGH entschied über den Literaturstreit, zu welchem Zeitpunkt der Abfluss (§ 19 EStG) im Fall der Giroüberweisung stattfindet.
Der Unternehmer hat ein Girokonto mit einem Schuldenstand. Er überweist von seinem Konto. Vor dem VwGH war die Frage strittig, zu welchem Zeitpunkt der Abfluss erfolgt.