vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Heilbehelf oder Hilfsmittel?

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2004/146RdW 2004, 178 Heft 3 v. 15.3.2004

ASVG § 120 Abs 1 Z 1 , § 133 Abs 1 , § 136 Abs 1 lit b , § 137 Abs 1 , § 154 Abs 1

1. Unter „Heilbehelf“ sind nur solche Behelfe zu verstehen, die der Heilung, Linderung oder Verhütung von Verschlimmerungen der Krankheit dienen, während „Hilfsmittel“ erst nach Abschluss des Heilungsprozesses zum Einsatz gelangen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!