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Verfälschung von Arbeitszeitaufzeichnungen/Fahrtenbuch - Entlassung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2004/139RdW 2004, 176 Heft 3 v. 15.3.2004

AngG: § 27 Z 1

Gerade bei Außendienstmitarbeitern stellen falsche Arbeitszeitaufzeichnungen einen besonderen Vertrauensbruch dar, weil sie vom AG nur schwer überprüft werden können. Es bedarf keiner der Entlassung vorangehenden Ermahnung, wenn der Pflichtenverstoß - wie hier - für den AN offensichtlich und leicht erkennbar war (stRsp).

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