ABGB §§ 354 , 1295 Abs 2
Begründet der Ablauf eines Geschehens die Vermutung der Schädigungsabsicht, ist es Aufgabe des Bekl, einen gerechtfertigten Beweggrund für sein Verhalten (hier: Verhängung eines Hausverbots) zu behaupten und zu beweisen.
ABGB §§ 354 , 1295 Abs 2
Begründet der Ablauf eines Geschehens die Vermutung der Schädigungsabsicht, ist es Aufgabe des Bekl, einen gerechtfertigten Beweggrund für sein Verhalten (hier: Verhängung eines Hausverbots) zu behaupten und zu beweisen.