Die in der bisherigen Diskussion etwas vernachlässigten Bereiche des neuen EU-Kartellverfahrens werden im Folgenden dargestellt.
1.1 Das neue, ab 1. 5. 2004 geltende Kartellverfahren der EU bringt in erster Linie das Legalausnahmesystem und die Dezentralisierung des Vollzugs: