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Gutgläubiger Mobiliarerwerb und HGB-Reform

WirtschaftsrechtUniv.-Ass. Dr. Ernst KarnerRdW 2004/106RdW 2004, 137 Heft 3 v. 15.3.2004

In Österreich ist eine umfassende Reform des Handelsrechts geplant, wobei dieses zu einem „Unternehmensprivatrecht“ umgebaut werden soll1)1)S dazu insb Krejci/K. Schmidt, Vom HGB zum Unternehmergesetz (2002); weiters Roth/Fitz, Eckdaten einer österreichischen HGB-Reform, JBl 2002, 409 ff; Roth, Die Eckpunkte des HGB-Reformentwurfs, RdW 2003, 610 ff; Schauer, Zur Reform des österreichischen Handelsrechts - Kastners Vorschläge und die heutige Perspektive, GesRZ 2003, 3 ff; ders, Grundzüge der geplanten Handelsrechtsreform, ecolex 2004, 4 ff; Wilhelm, Müllabfuhr Unternehmensgesetzbuch, ecolex 2004, 1.. Dementsprechend soll das Handelsgesetzbuch (HGB) durch ein „Unternehmensgesetzbuch“ (UGB) ersetzt werden. Nach intensiven Vorarbeiten liegt nunmehr der Entwurf eines Handelsrechts-Änderungsgesetzes (HaRÄG) 2003 bereits vor2)2)Dieser Entwurf ist samt Materialien auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz abrufbar: http://www.justiz.gv.at/gesetzes/ ., wobei auch eine grundlegende Novellierung des gutgläubigen Mobiliarerwerbs geplant ist.

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