In Österreich ist eine umfassende Reform des Handelsrechts geplant, wobei dieses zu einem „Unternehmensprivatrecht“ umgebaut werden soll1). Dementsprechend soll das Handelsgesetzbuch (HGB) durch ein „Unternehmensgesetzbuch“ (UGB) ersetzt werden. Nach intensiven Vorarbeiten liegt nunmehr der Entwurf eines Handelsrechts-Änderungsgesetzes (HaRÄG) 2003 bereits vor2), wobei auch eine grundlegende Novellierung des gutgläubigen Mobiliarerwerbs geplant ist.