BVergG § 169
Einwendungen gegen die Ausschreibung können im Rahmen der Bekämpfung der Zuschlagsentscheidung nicht mehr geltend gemacht werden.
BVA 29.08.2003, 13N-72/03-11
BVergG § 169
Einwendungen gegen die Ausschreibung können im Rahmen der Bekämpfung der Zuschlagsentscheidung nicht mehr geltend gemacht werden.
BVA 29.08.2003, 13N-72/03-11